Steuertermine

Die Abgabenfälligkeiten sind wie folgt (Aufschlüsselung nach Art der Steuer, Fälligkeit und Tarifhöhe):

DGA (U-Bahnsteuer):  15. des Folgemonats  0,72 Cent je Woche (Wien)Dienstgeberbeitrag & Zuschlag zur DG:  15. des Folgemonats; 3,9% der Bruttosumme sowie 0,38% bis 0,42% Zuschlag für Wirtschaftskammermitglieder

Übersteigt die Beitragsgrundlage in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,-, so verringert sie sich um € 1.095,-

Kommunalsteuer: 15. des Folgemonats; 3% der Bruttosumme –  Übersteigt die Beitragsgrundlage in einem Kalendermonat nicht den Betrag von € 1.460,-, so verringert sie sich um € 1.095,-

Lohnsteuer: 15. des Folgemonats; 0% bis 50% vom Einkommen

Sozialvericherung: 15. des Folgemonats

Einkommensteuer: vierteljährliche Vorauszahlungen; 15.02. – 15.05. – 15.08. – 15.11.; 0% bis 50% vom Einkommen

Körperschaftsteuer: vierteljährliche Vorauszahlungen 15.02. – 15.05. -15.08. -15.11.

Umsatzsteuer (UVA): bei monatlicher Voranmeldung: 15 des zweifolgenden Monats; bei vierteljährlicher Voranmeldung; 15.02. – 15.05. – 15.08. -15.11.; 10% – 12% – 20%

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