Auf Wunsch vertreten wir Sie gerne im Zusammenhang mit:
1. Abgabe und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben,
2. Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religions-gemeinschaften.
3. Beim Arbeitsmarktservice, Berufsorganisationen, Landesfremdenverkehrsverbänden und in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden Tätigkeiten des BilBH unmittelbar zusammenhängen.